Stationäre Pflege Domizil Leistungen

Finanzierung


Finanzierung

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Langzeitpflege

Die Kosten setzen sich zusammen aus den Bereichen: Pflege (nach Pflegegrad), Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage, Sonstige Kosten (z. B. Telefon).

Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Kurzzeitpflege, wenn

  • die häusliche Pflege nicht ausreichend oder zeitweise gar nicht sichergestellt werden kann oder
  • die optimale Versorgung des Pflegebedürftigen auch in einer teilstationären Einrichtung vorübergehend nicht ausreicht.

Dies kann der Fall sein:

  • bei einer Übergangszeit im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder
  • in sonstigen Krisensituationen, die durch Ersatzpflege im häuslichen Bereich nicht überbrückt werden können (zum Beispiel bei kurzfristiger erheblicher Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit) oder
  • bei Krankheit bzw. Urlaub der Pflegeperson (Angehörige).

Sie wird für maximal vier Wochen je Kalenderjahr und bis zu einem Höchstbetrag von 1.774 € gewährt.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege, der sozialen Betreuung und der Ausbildungsumlage.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und eventuelle Zusatzleistungen müssen Pflegebedürftige selbst tragen.

Verhinderungspflege

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege, wenn

  • die häusliche Pflege nicht ausreichend oder zeitweise gar nicht sichergestellt werden kann oder
  • die optimale Versorgung des Pflegebedürftigen auch in einer teilstationären Einrichtung vorübergehend nicht ausreicht.

Dies kann der Fall sein:

  • bei einer Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder
  • in sonstigen Krisensituationen, die durch Ersatzpflege im häuslichen Bereich nicht überbrückt werden können (zum Beispiel bei kurzfristiger erheblicher Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit) oder
  • bei Krankheit bzw. Urlaub der Pflegeperson (Angehörige).

Sie wird für maximal vier Wochen je Kalenderjahr und bis zu einem Höchstbetrag von 1.612 € gewährt.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege, der sozialen Betreuung und der Ausbildungsumlage. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und eventuelle Zusatzleistungen müssen Pflegebedürftige selbst tragen.

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Ihre Ansprechpartner
Christina Neufeld

Christina Neufeld Pflegedienstleitung Domizil Büro: Schlichtener Str. 105, Schorndorf Telefon: 07181 / 257717 Telefax: 07181 / 257719 E-Mail: domizil@ksp-pflege.de

Maik Haerer Domizil

Maik Härer Stellv. Pflegedienstleitung Domizil Büro: Schlichtener Str. 105, Schorndorf Telefon: 07181 / 257717 Telefax: 07181 / 257719 E-Mail: domizil@ksp-pflege.de