Pflege und Kosten
Nach einem Erstkontakt erstellen wir eine mit dem Pflegeaufwand abgestimmte Kostenrechnung.
So ist für Sie ersichtlich, welche Kosten auf Sie zukommen bzw. wie viel Restpflegegeld bei Wahl von Kombinationsleistung von der Pflegekasse noch erstattet wird. Die Transparenz der monatlich erstellten Rechnungen ist für uns besonders wichtig damit unsere Leistungen für Sie klar nachvollziehbar sind. Es wird ein Pflegevertrag zwischen Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen/ Betreuer und KSP geschlossen, worin Leistung, Art und Umfang festgehalten wird, wie es die Pflegekassen vorgeben.
Durch unsere Verträge mit allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind wir berechtigt, mit diesen Kostenträgern direkt abzurechnen.
Die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält, hängen von seiner Einstufung in eine Pflegestufe ab. Diese Einstufung wird in der Regel aufgrund des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen erfolgen. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen und Zeitaufwand in der Pflege müssen für die Eingliederung in eine Pflegestufe folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
| Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig |
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftig |
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftig |
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| Hilfsbedarf bei den Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität (Grundpflege) |
mindestens einmal täglich bei zwei Verrichtungen |
mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten |
täglich rund um die Uhr, auch nachts |
| Hilfsbedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung |
mehrfach in der Woche |
mehrfach in der Woche | mehrfach in der Woche |
| Gesamter Zeitaufwand, den Familienangehörige oder eine andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete Person für die Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung des Pflegebedürftigen benötigt. |
90 Minuten täglich | 180 Minuten täglich | 300 Minuten täglich |
| Davon Zeitaufwand für die Grundpflege |
mehr als 45 Minuten täglich |
mindestens 120 Minuten täglich |
mindestens 240 Minuten täglich |
