Pflege und Kosten


Nach einem Erstkontakt erstellen wir eine mit dem Pflegeaufwand abgestimmte Kostenrechnung.
So ist für Sie ersichtlich, welche Kosten auf Sie zukommen bzw. wie viel Restpflegegeld bei Wahl von Kombinationsleistung von der Pflegekasse noch erstattet wird. Die Transparenz der monatlich erstellten Rechnungen ist für uns besonders wichtig damit unsere Leistungen für Sie klar nachvollziehbar sind. Es wird ein Pflegevertrag zwischen Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen/ Betreuer und KSP geschlossen, worin Leistung, Art und Umfang festgehalten wird, wie es die Pflegekassen vorgeben.
Durch unsere Verträge mit allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind wir berechtigt, mit diesen Kostenträgern direkt abzurechnen.

Die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält, hängen von seiner Einstufung in eine Pflegestufe ab. Diese Einstufung wird in der Regel aufgrund des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen erfolgen. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen und Zeitaufwand in der Pflege müssen für die Eingliederung in eine Pflegestufe folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Pflegestufe I:
erheblich
pflegebedürftig
Pflegestufe II:
Schwerpflegebedürftig
Pflegestufe III:
Schwerstpflegebedürftig

Hilfsbedarf bei den
Verrichtungen in den Bereichen
Körperpflege, Ernährung,
Mobilität (Grundpflege)
mindestens einmal
täglich bei zwei
Verrichtungen
mindestens dreimal täglich
zu verschiedenen Tageszeiten
täglich rund um die Uhr,
auch nachts
Hilfsbedarf bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung
mehrfach in der
Woche
mehrfach in der Woche mehrfach in der Woche
Gesamter Zeitaufwand, den
Familienangehörige oder
eine andere, nicht als
Pflegekraft ausgebildete
Person für die Leistungen
der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen
Versorgung des
Pflegebedürftigen benötigt.
90 Minuten täglich 180 Minuten täglich 300 Minuten täglich
Davon Zeitaufwand für die
Grundpflege
mehr als 45 Minuten
täglich
mindestens 120 Minuten
täglich
mindestens 240 Minuten
täglich